AppartementFalkenhalde Baden-Baden
Kröhl Ehlers GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Falkenhalde
(01. Januar 2018)
Mit der Buchung des Appartements erklärt der Mieter sein Einverständnis mit den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Vermieter hat das Appartement Falkenhalde im Bestreben dem Mieter und Gast einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen nach besten Möglichkeiten ausgestattet. In diesem Sinne wird zwischen den
Vertragspartnern folgendes vereinbart:
1.0 Vertragsabschluss
1.1 Der zeitlich befristete Mietvertrag wird durch den Vermieter im Namen und für Rechnung der Eigentümer des Appartements Falkenhalde Baden-Baden mit dem Mieter und Gast für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen und erstreckt sich auf die im Vertrag angebotene Leistung. Das Appartement darf nur mit der im Mietvertrag max. angegebenen Anzahl Personen belegt werden. Der Mietvertrag ist verbindlich geschlossen:
1.2 wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist. Für die vertraglichen Verpflichtungen aller im Mietvertrag aufgeführten Personen, steht der Anmelder /Zeichner des Vertrages ein.
1.3 Bei Abschluss des Mietvertrages sind 30% der vertraglich vereinbarten Gesamtmiete zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Anzahlung (Zahlungsziel 14 Tage) gilt dies als Rücktritt vom Vertrag. Der Vermieter ist dann berechtigt das Appartement neu zu vermieten, ohne den Mieter davon in Kenntnis zu setzen.
2.0 Rücktritt
2.1 Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner min. 90 Tage vor Mietbeginn, berechnen wir keine Stornogebühr.
Jenseits der 90 Tage ist ein Rücktritt vom Vertrag durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
vom 89. Tag bis 30. Tag vor Mietbeginn 10% der Mietsumme
vom 29. Tag bis 7. Tag vor Mietbeginn 40% der Mietsumme
vom 6. Tag bis Vertragbeginn 50% der Mietsumme
Es gilt das Eingangsdatum beim Vermieter. Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
2.2 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
2.3 Der Mieter ist berechtigt für den Stornierungszeitraum einen Ersatzmieter zu benennen. Bei Übernahme der Vertragsbedingungen entfällt die Stornogebühr.
2.4 Der Vermieter ist berechtigt mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund vom Mietvertrag zurückzutreten:
2.4.1 wenn höhere Umstände wie Streik, Krieg, Brand, Naturkatastrophen etc. die Ausführung des Vertrages unmöglich machen. In diesem Falle werden dem Mieter alle Anzahlungen erstattet. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
2.4.2 wenn der Vertragspartner oder Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch rücksichtsloses oder sonst grob anstößiges Verhalten gegenüber Eigentümer, dessen Nachbarn und anderen im Bereich Anwesen Staufenbergstrasse 14 sich aufhaltenden Personen das Zusammenleben verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht.
2.4.3 der Vertragspartner oder Gast von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Mietdauer hinausgeht, befallen oder sonst pflegebedürftig wird.
2.4.4 der Vermieter hat ein Rücktrittsrecht, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (s. Ziff. 2.1)
3.0 Leistungen / Inventarliste / Mietpreis
3.1 Der Vermieter stellt für den im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum das Appartement Falkenhalde im Haus Staufenbergstrasse 14 EG zur Nutzung als Ferienwohnung zur Verfügung:
Appartement FalkenhaldeBaden-Baden
3.2 Es gilt die in der Gästemappe befindliche Inventarliste. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.
3.3 Die Mietpreise orientieren sich an Angebot u. Nachfrage und variieren saisonabhängig. Die Betriebskosten einschließlich einer Endreinigung sind im Mietpreis enthalten (s. Ziff. 9.0).
4.0 Nutzung der Mietsache
4.1 Das Appartement ist für die Nutzung durch maximal 2 x 2 Personen ausgelegt. Der Mieter verpflichtet sich die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (vgl. Ziff. 2.1) zu erstatten.
4.2 Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache einschließlich Inventar pfleglich zu behandeln und sie nur im Sinne des Vertrages in Gebrauch zu nehmen. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
4.3 Nutzungseinschränkungen, die aufgrund technischer Defekte (Stromausfall, Störbetrieb etc.) entstehen berechtigen nicht zur Mietminderung oder Schadenersatz.
4.4 Der Vermieter ist verpflichtet Ursachen eventueller Einschränkung der Nutzung der Mietsache umgehend zu beseitigen.
4.5 Der Mieter ist verpflichtet Nutzungseinschränkungen und Schäden sowie deren Ursachen (sofern erkennbar) dem Vermieter umgehend bekannt zu geben. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
4.6 In Spül-/Waschbecken und Toiletten etc. dürfen keine festen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und andere dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Einrichtung zuwider laufende Medien verbracht werden. Störungen die durch nicht Beachtung dieser Bestimmung beseitigt werden müssen, gehen zu Lasten des Mieters.
4.7 Der Mieter ist verpflichtet selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden klein zu halten. (siehe auch Gästebuch ’Technische Notdienste’ zur Beseitigung von Störungen bei Abwesenheit des Vermieters).
4.8 Für Schäden am Inventar, sowie verloren gegangene Gegenstände des Inventars (s.Gästebuch’Inventarliste’) haftet der Mieter. Verschleiß ist ausgenommen.
4.9 Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten und zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.
Wir bitten um Verständnis, wenn wir mit Rücksicht auf andere Gäste keine Haustiere zulassen.
4.10 Die das Haus umgebende Gartenlandschaft Anwesen Staufenbergstrasse 14 steht unseren Gästen im Grillplatzbereich zur Mitbenutzung zur Verfügung. Bei der Belegung des Grillplatzes bitten wir um formlose Ankündigung, um eine Doppelbelegung zu vermeiden.
Bei trockener Landschaft und windigem Wetter darf die Feuerschale nicht benutzt werden.
5.0 Bereitstellung, An-/Abreise
5.1 Die Wohnung steht dem Mieter am Anreisetag ab 16:00 in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.
Wenn Sie uns Ihre Ankunftszeit bekannt geben, stellen wir uns darauf ein.
5.2 Am Abreisetag wird das Mietobjekt von dem Vermieter bis spätestens 11:00 geräumt und in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter folgende Arbeiten noch selbst zu erledigen: Bettwäsche abziehen, Geschirr spülen, Papierkorb und Mülleimer entleeren.
6.0 Zahlungsmodalität
6.1 Bei Vertragsabschluss sind 30% der vertraglich vereinbarten Gesamtmiete zur Zahlung fällig (s. Ziff. 1.3)
6.2 Der Restbetrag der Gesamtmiete ist zwei Wochen vor Mietbeginn zu entrichten.
6.3 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn weniger als zwei Wochen ist die Gesamtmiete sofort nach Vertragsabschluss zu überweisen, spätestens aber bei der Schlüsselübergabe in bar fällig.
6.4 Eine Nichtbegleichung der Gesamtmiete vor der Schlüsselübergabe gilt als Rücktritt vom Vertrag. Der Anspruch auf Nutzung der Mietsache entfällt. Es werden 50% der in der Buchungsbestätigung vereinbarten Miete fällig (s. Ziff. 2.1)
7.0 Kurtaxe
7.1 Jeder Gast, der Baden-Baden besucht, ist durch die Gemeindeverwaltung eingeladen, die Einrichtungen der Kurstadt Baden-Baden nach besten Möglichkeiten zu nutzen. Leider sind wir, die Vermieter, ebenso aufgefordert dafür eine Kurtaxe pro Nacht und Person zu erheben. Diese wird separat berechnet und vom Vermieter an die Gemeindekasse weitergereicht. Dafür erhält der Gast eine Kurkarte, die ihn berechtigt an verschiedenen Einrichtungen der Stadt Vergünstigungen einzufordern (s. Kurkarte).
7.2 Sollte der Aufenthalt des Mieters beruflich begründet sein, entfällt die Kurtaxe. Die Art der beruflichen Tätigkeit muss dem Vermieter als Begründung gegenüber der Gemeindeverwaltung bekanntgegeben werden.
8.0 Kaution
Der Vermieter erhebt als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände eine Kaution von 500,00. Diese Sicherheitsleistung ist bei der Schlüsselübergabe fällig, nicht verzinslich und wird nach Ablauf der Mietdauer zurückerstattet, sofern keine Schäden an der Mietsache und Vollständigkeit des Inventars festgestellt werden.
9.0 Endreinigungen
Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Zwischenreinigungen bei mehrwöchigen Aufenthalten können gegen Entgelt vereinbart werden.
10.0 Reklamation
Sollte unser Gast und Mieter Beschwerden oder Wünsche haben, sollte es Unstimmigkeiten oder gar Anlass zur Reklamation geben, bitten wir unseren Gast und Mieter unverzüglich Kontakt zu A&R Kröhl aufzunehmen. Was immer Sie bedrückt, wir werden eine Lösung finden.
11.0 Schadensmeldung u. Mitwirkungspflicht bei entstehenden Schäden
11.1 Der Mieter verpflichtet sich eventuelle Schäden, Bruch, defekte Geräte etc. dem Vermieter mitzuteilen. Für Folgeschäden, die sich aus einer Verzögerung dieser Mitteilungspflicht ergeben haftet der Mieter.
11.2 Notfall in Abwesenheit des Vermieters
Sollte sich in Abwesenheit des Vermieters ein Notfall ergeben, der die Versorgung des Appartements mit Wärme, Strom, Wasser etc. in Frage stellt oder das Haus insgesamt gefährdet autorisieren wir unsere Gäste u. Mieter, die in der Gästemappe genannten Notdienste in Anspruch zu nehmen.
12.0 Haftung
12.1 Der Vermieter haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Mieters, auch nicht für Sach- u. Personenschäden, die der Mieter, dessen Kinder, dessen Begleitung oder Besucher oder Haustiere durch Benutzung der Mietsachen erleiden oder verursachen.
12.2 der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietdauer zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss des Vertrages bekannt waren.
12.2 Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von Naturereignissen und höherer Gewalt.
12.3 Die Benutzung des Gartens, Parkplatzes, Grillplatz, Feuerschale sowie anderer Einrichtungen im Umfeld des Appartement Falkenhalde, geschieht auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich aus dem bestimmungsgemäßen, sachgerechten, unsachgerechten oder fahrlässigen Gebrauch der Geräte und Einrichtungen durch den Mieter ergeben. Eltern haften für ihre Kinder.
12.4 Der Mieter haftet für die übergebenen Schlüssel und übernimmt die bei Verlust entstehenden Kosten.
13.0 W-LAN Disclaimer, ’Kleine Hausordnung’ u. Inventarliste
Der im Gästebuch enthaltene W-LAN Disclaimer, sowie die ’Kleine Hausordnung’, die Inventarliste und diese hier zusammengefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.
14.0 Außergewöhnliche Umstände
Der Vermieter arbeitet so
sorgfältig wie möglich, dennoch behalten wir uns die Möglichkeit zur Korrektur
von Fehlern vor. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
15.0 Salvatoresche Klausel
Sofern einzelne Vereinbarungen dieses Vertrages rechtsunwirksam oder nicht richtig sein sollten, wird die Gültigkeit des Vertrages im Ganzen hierdurch nicht berührt. Die rechtsunwirksamen Passagen sind durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages, der ursprünglichen Vereinbarung und den berechtigten Interessen der Parteien nach Sinn und Gehalt des Vertrages entsprechen.
16.0 Gerichtsstand
16.1 Es findet deutsches Recht Anwendung
16.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk Mietobjekt und Vermieter ihren allgemeinen Gerichtsstand haben.
16.3 Für Klagen des Vermieter gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Baden-Baden, 01.07.2018